Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Gesetzgeber schreibt mit seinem Beschluss vom 02.03.2004 (1 BvR784/03) vor, den Klienten ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die geistige und spirituelle Heilung bzw. Lebensberatung nicht die ärztliche Behandlung ersetzt.

Meine Angebote sind:

  • kein Ersatz einer ärztlichen, psychotherapeutischen oder heilkundlichen Behandlung
  • keine Diagnosen oder Therapien im medizinischen und psychotherapeutischen Sinne
  • keine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes
  • keine medizinische Betreuung
  • kein Heil-oder Linderungsversprechen.

Aufklärung über Leistungen:
Ich weise meine Klient*innen ausdrücklich darauf hin, dass meine Angebote der Lebensberatung keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung und Betreuung ersetzen. Ich erstelle keine ärztlichen Diagnosen und führe keine ärztlichen oder psychotherapeutischen Therapien durch. Ich empfehle und verschreibe keine Medikamente. Meine Angebote sind darauf ausgerichtet, dass die Klient*innen Vertrauen in ihre eigenen Heilkräfte entwickeln. Der Erfolg einer Beratung/Behandlung hängt davon ab, in welchem Maße die Klient*innen bereit sind, die Zusammenhänge zwischen seelischen und körperlichen Aspekten zu erkennen und über welche Bereitschaft sie verfügen, eigenverantwortlich Entscheidungen zutreffen, um ihr Leben wunschgemäß zu verändern.

Hinweise zur Krankenkasse: Die Krankenkassen übernehmen derzeit keine Kosten für diese Aufwendungen.